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Registrierkassenpflicht, betrifft mich das?

Die Formulierungen rund um die Registrierkassenpflicht können verwirrend sein. Wir haben uns um eine klare Antwort bemüht, hier finden Sie alles was Sie wissen müssen.

Die Formulierungen rund um die Registrierkassenpflicht können verwirrend sein. Wir haben uns um eine klare Antwort bemüht, hier finden Sie alles was Sie wissen müssen.

Sie haben einen Jahresumsatz über 15.000 EUR? Und von diesen Umsätzen haben sie mindestens 7.500 EUR in Bar erhalten? Ganz einfach: Dann brauchen Sie in fast allen Fällen eine Registrierkasse.

Aber, der Reihe nach. Was ist mit Jahresumsatz gemeint? Damit ist nicht ihr Gewinn, oder steuerlicher Gewinn, sondern wirklich ihr Umsatz, also alles was sie in einem Jahr eingenommen haben gemeint — vor allen Abzügen.

Und was ist mit Barumsätzen gemeint? Das verwirrt viele, weil hier zählen auch Kartenzahlungen (Bankomat, Kontaktlos, Kreditkarte und Gutscheine) zu Barzahlungen. Nicht zu Barumsätzen gerechnet werden Überweisungen, die sind zwar Teil ihrer Umsätze, aber nicht ihrer Barumsätze. Einfacher vorstellen kann man sich, wenn man jede Art von Zahlung die bei ihnen vor Ort passiert als Barzahlung versteht.

Beispiel: Bucht ein Gast mit Booking eine Unterkunft bei ihnen, und zahlt 300 EUR per Booking, und sie kassieren vor Ort nur noch die Ortstaxe von 9,60 EUR — dann rechnen sie die Ortstaxe zu den Barumsätzen, nicht jedoch die Bezahlung via Booking. Bucht der Gast die Unterkunft auf Booking, aber zahlt alles (nicht nur die Ortstaxe) vor Ort, dann zählt diese Zahlung jedoch schon zu den Barumsätzen.

Rechtlich gibt es hier und da natürlich wie immer auch kleinere Abweichungen zur Erklärung oben, aber dazu sollten sie sowieso mit der WKO oder ihrem Steuerberater ein Gespräch haben.

Was ist aber mit dem Thema “Bis 35 EUR keine Belegpflicht?” Meine Produkte kosten weniger als 35 EUR? Brauche ich trotzdem eine Registrierkasse?

Das hängt damit nicht zusammen. Die Hauptfunktion der Registrierkasse ist die “Registrierung” der in Bar getätigten Umsätze, egal wie groß oder klein diese ausfallen. Mit der Registrierkasse (bzw. Barumsatzverordnung) kommt auch die Belegpflicht, und dies betrifft hier nur den Ausdruck der einzelnen Belege, die (wenn es gesetzlich so implementiert wird) ab 35 EUR nicht mehr notwendig sein werden. Registriert muss ein Betrag unter 35 EUR trotzdem.

Wir möchten ihnen aber noch ein paar verlässliche Quellen mitgeben, wo viele der komplizierteren Anwendungsfälle noch im Detail besprochen werden.

Zur Registrierkassenpflicht bei Vereinen: https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:2854254e-d7da-484e-bfff-effa5f2393a7/BMF-BR-ST_Vereine_und_Registrierkassen_201608.pdf

Die WKO zur Registrierkassenpflicht: https://www.wko.at/steuern/registrierkassenpflicht-unternehmen

Noch ein paar ausgearbeitete Fragen und Antworten zur Registrierkassenpflicht von der Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/steuern/registrierkassenpflicht-faq

Und noch eine Zusammenfassung einer Steuerberatungskanzlei zur Registrierkassenpflicht bei Ärzten, Vermietern, Vereinen und der Gastronomie: https://www.lbg.at/servicecenter/%C3%A4rzte_vermieter_gastronomie_vereine/infos_fuer_gastronomie/registrierkassen/index_ger.html

Wir helfen Ihnen gerne weiter, soweit wir können, sie dürfen die Kleine Kassa jederzeit auch einfach kurz ausprobieren, wenn sie möchten: https://kleinekassa.at/demo/

Abschließend, vielleicht noch ein Tipp aus der Praxis:

Es kann durchaus von Vorteil sein, sich frühzeitig für eine Registrierkassa zu entscheiden, auch wenn sie noch unterhalb der verpflichtenden Umsatzgrenzen sind. Im Falle einer Steuerprüfung haben Sie mit einem Klick ihre ganzen Abrechnungen und Umsätze sauber und ordentlich dokumentiert, es gibt keinen Erklärungsbedarf bei der Offenlegung ihrer Umsätze.

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